Vorsicht GEZ !!!


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Abgeschickt von Frank am 06 Dezember, 2005 um 14:10:01:

Aus aktuellem Anlass darf ich die Besucher unserer Seite darauf aufmerksam machen, dass die "netten Herren und Damen" der GEZ derzeit wieder verstärkt im Einsatz sind und auch nicht vor den Gerätehäusern der Feuerwehren halt machen. Aus diesem Grunde möchte ich die geneigten Leser auf nachfolgende Internet-Adresse aufmerksam machen.
Unter www.gez-abschaffen.de & www.gezneindanke.de erfährt der Besucher allerlei Wissenswertes, wie man sich u.a. gegen unerwünschten Besuch oder lästige Schreiben zur Wehr setzen kann.
Ich darf darauf aufmerksam machen, dass ein Kontrolleur kein Recht dazu hat, Privatwohnungen ohne Erlaubnis zu betreten. Allerdings kann der GEZ-Beauftragte Amtshilfe von der Polizei in Anspruch nehmen, er darf dann aber immer noch nicht in Ihre Wohnung. Die Polizei bräuchte zusätzlich einen richterlichen Beschluss, einen Durchsuchungsbefehl. Da es sich lediglich um den Verdacht einer Ordnungswidrigkeit handelt, liegt dieser Durchsuchungsbefehl nicht vor, denn einen Durchsuchungsbefehl gibt es nur bei Straftaten nach StGB und bei Gefahr im Verzug. Sie können von Ihrem Hausrecht Gebrauch machen und den GEZ-Beauftragten am Besten mit Verweis auf Hausfriedensbruch ( § 123 StGB ) des Hauses verweisen.




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